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I. Allgemeines
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1. Die
nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle von Pressebilder.ch durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
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2. Sie
gelten als vereinbart mit Entgegennahm der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots von Pressebilder.ch durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
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3. Wenn
der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass
Pressebilder.ch
diese schriftlich anerkennt.
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4. Die
AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von
Pressebilder.ch.
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II.
Überlassenes Bildmaterial
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1. Die
AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial.
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2. Der
Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Pressebilder.ch gelieferten Bildmaterial
um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
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3. Vom
Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
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4. Das
überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Pressebilder.ch, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
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5. Der
Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
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6. Reklamationen,
die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
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III.
Nutzungsrechte
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1. Der
Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung.
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2. Ausschliessliche
Nutzungsrechte, Medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
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3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den
Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist massgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
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4. Jede
über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf
der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Pressebilder.ch. Das gilt
insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung
des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten
im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden
handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege
der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet
sind.
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5. Veränderungen
des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von
Pressebilder.ch
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
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6. Der
Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
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7. Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet
unter der Voraussetzung der Anbringung des von Pressebilder.ch vorgegebenen
Urhebervermerks.
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IV.
Honorare 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
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2. Das
Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll
das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein,
ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
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3. Durch
den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen
zu Lasten des Kunden.
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4. Das
Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe
zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens CHF 150,--
pro Aufnahme an.
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5. Das
Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu
zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben
ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des
Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung
oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Kunden zulässig.
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V.
Rückgabe des Bildmaterials
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1. Das
Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der
3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Pressebilder.ch.
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2. Überlässt
Pressebilder.ch auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Pressebilder.ch schriftlich bestätigt
worden ist.
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3. Die
Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das
Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports
bis zum Eingang bei Pressebilder.ch.
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VI.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
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1. Bei
jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Pressebilder.ch erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
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2. Bei
unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars
zu zahlen.
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3.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von - CHF 0,50 pro
Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- CHF 2,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
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4. Für
beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass Pressebilder.ch die Höhe des
Schadens nachzuweisen hat in Höhe von - CHF 80,-- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat -
CHF 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- CHF 1.500,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat - CHF 3.000,--
pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen
sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und
dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich
bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer
bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
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5. Bei
fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder
bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
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6. Durch
diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
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VII.
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1. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
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2. Nebenabreden
zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
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3. Die
etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine Sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
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4. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist der Wohnort des Urhebers. Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
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